Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Entzug des Jagdscheins eines
Jagdpächters aus dem Ilmkreis bestätigt. Es bestehe Grund zu der
Annahme, dass der Jäger Waffen oder Munition missbräuchlich oder
leichtfertig verwenden werde, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der
Mann hatte im Jahr 2007 einen Hund erschossen, der während einer Jagd
im Nachbarrevier in sein Pachtgebiet vorgedrungen war.Bereits das zuständige Amtsgericht Arnstadt hatte festgestellt, dass der Jäger das Tier «ohne vernünftigen Grund» getötet habe. Daraufhin habe die Untere Jagdbehörde dem Mann für zwei Jahre den Jagdschein entzogen.
Dessen Klage gegen die Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nun mit dem Urteil abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
